Es ist also an der Zeit, daß auch (Verwaltungs-) Beamte sowie Politiker, die vorsätzlich oder auch 'nur' grob fahrlässig Schäden verursachen, privat zur Kasse gebeten werden können. (Wenn der Dienstherr die Summen zahlte, fehlte es an der abschreckenden Wirkung der Strafe.)