EU-Gericht: Für TikTok gelten strenge EU-Wettbewerbsauflagen vorerst weiter
TikTok will nicht als "Torwächter" im Sinne des Digital Markets Act gelten und beantragte vorläufigen Rechtsschutz. Das EuG hat dieses Begehr zurückgewiesen.
@heiseonline Niemand wird gezwungen seinen Dienst in der EU anzubieten. So what ...
@sneufeind Die Frage dann aber lautet: muß ein IP-basierter Dienst dann Geoblocking betreiben und Nutzer aus bestimmten Staaten aktiv aussperren? Oder müssen nicht eher die Staaten, die ihre Regeln durchgesetzt sehen wollen, in ihren Jurisdiktionen solche #Netzsperren umsetzen? (IMHO klar letzteres, aber IANAL.)
@sneufeind Ich halte auch nichts von #Netzsperren — aber auch nichts von lokalen Regeln, die exteritorial durchgesetzt werden sollen. Zu letzterem kann es nur den Stinkefinger geben.