EU-Gericht: Für TikTok gelten strenge EU-Wettbewerbsauflagen vorerst weiter

TikTok will nicht als "Torwächter" im Sinne des Digital Markets Act gelten und beantragte vorläufigen Rechtsschutz. Das EuG hat dieses Begehr zurückgewiesen.

heise.de/news/EU-Gericht-Fuer-

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@heiseonline Niemand wird gezwungen seinen Dienst in der EU anzubieten. So what ...

@sneufeind Die Frage dann aber lautet: muß ein IP-basierter Dienst dann Geoblocking betreiben und Nutzer aus bestimmten Staaten aktiv aussperren? Oder müssen nicht eher die Staaten, die ihre Regeln durchgesetzt sehen wollen, in ihren Jurisdiktionen solche umsetzen? (IMHO klar letzteres, aber IANAL.)

@wusel Ich halte nicht viel von Netzsperren. Es gibt ja auch Sites wo man eine Mobilfunknummer aus einem Land zur Registrierung braucht. Oder vielleicht fragen wir einfach die User und schreiben in die AGB, dass wahrheitsgemäß geantwortet werden muss? 😀

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@sneufeind Ich halte auch nichts von — aber auch nichts von lokalen Regeln, die exteritorial durchgesetzt werden sollen. Zu letzterem kann es nur den Stinkefinger geben.

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