„Wenn ihr die Instanz nicht passt, dann soll sie halt eine eigene aufsetzen“ ist das neue „Solange Du Deine Füsse unter meinen Tisch stellst“ oder „Geh doch rüber, wenn es Dir nicht passt“ oder „Integriere Dich oder geh“.
Für Sperrungen muss es immer nachvollziehbare, greifbare Gründe geben. Bloss faktische Herrschaft darf niemals Personen aus der Öffentlichkeit ausschliessen. Schlimm genug, dass man das als „Hausrecht“ des Wirtes duldet, das nur aus Besitzrecht folgt, das man kaufen kann.
2 „Hausrecht“ ist ein aus Eigentum abgeleitetes Recht, der prinzipiellen Vollherrschaft über ein Ding, aus der man ein Recht abgespalten hat. Wie man aus abgeleiteten Eigentumsrechten Ausschlussrechte aus politischer Öffentlichkeit begründen will, wird mir ewig ein Rätsel bleiben. Auch der Wirt wirft nur den Körper aus der Kneipe, nicht die Meinung.
@ChristophKappes Auch der Wirt wirft den Körper nur aus seiner Kneipe, nicht aus jeder.
In einer pluralistischen Gesellschaft sollte man nicht davon ausgehen, dass es mon(opol)istische Strukturen gibt, bei denen der Ausschluss den von Dir vorgebrachten Argumenten unterläge. Wenn es solche Strukturen de facto gibt, ist das bedenklich und bedauerlich (Bundestag, ÖRR, Twitter?), aber eine Mastodon-Instanz ist keine solche Struktur.
@Kraemer_HB Deinen zweiten Satz lese ich als: In einer pluralistischen Gesellschaft darf man bezüglich Ausschliessens von Willkür ausgehen (denn „man sollte nicht“)?
@Kraemer_HB Ich glaube, es ist nicht richtig, aus den Eigentumsverhältnissen an einem Server oder Herrschaftsrechten an seinem Standort auf die Ausschliessungsrechte auf der durch den Server bereitgestellten Infrastruktur zu schliessen.
Das wäre, um noch ein schiefes Bild zu bemühen, aus den Rechten an Druckmaschinen und Papier auf redaktionelle Rechte zu schliessen.
Diese Ebenen sind Rechtemässig nicht verbunden. Etwas anderes ist, wenn der Betreiber auf seine Leistung abstellt.
@ChristophKappes @Kraemer_HB Wieso ist dies in der feststofflichen Welt undiskutierter Usus, in der virtuellen Welt ein no-go?
Das scheint mir die gleiche – imho irrationale – Denkschiene zu sein, die einem Käufer digitaler Dinge quasi nur ein Recht zubilligt: ZAHLE!
Stoppt der Anbieter den DRM-Server: mein, des Käufer's, Pech. Gut, das geht technisch nicht mit einem Buch oder einer CD — und daher kann ich meine bisherigen »Käufe« in Digitalien auch an einer Hand abzählen …
@wusel @ChristophKappes Die Unterscheidung zwischen Festwelt und Virtuellwelt könnte an der Unterscheidung von materieller Ressourcenherrschaft und virtuellen Nutzungsrechten liegen, die prinzipiell skalierbar sind, wodurch die Ausschließung Dritter von ihrer Nutzung schwieriger moralisch begründbar ist (obwohl es von mächtigen, vielkritisierten Akteuren so gehandhabt wird).
@Kraemer_HB @ChristophKappes Weil also ich meinen (Mastodon-) Server »prinzipiell« beliebig skalieren kann – anders als mein Wohnzimmer –, soll ich Hinz und Kunz virtuell beherbergen — auch wenn das meine finanziellen Mittel sprengt? Der Ansatz überzeugt mich jetzt irgendwie nicht.
Auch die virtuellen Ressourcen kleben an realen, denn irgendwem muß ich klimatisierten Platz, USV-gesichterten Strom und fluffige Bandbreite bezahlen. Zzgl. Adminstrationsaufwände, die mit der Nutzerzahl steigen.
@wusel @Kraemer_HB wer sagt, dass Du Hinz und Kunz beherbergen sollst? Ich denke, nicht ich. Aber es haben einige so verstanden.
@ChristophKappes Bei @Kraemer_HB führt »die prinzipiell skalierbar sind, wodurch die Ausschließung Dritter von ihrer Nutzung schwieriger moralisch begründbar ist«, zu Ende gedacht, meines Erachtens dahin.
@Kraemer_HB @ChristophKappes Laß' den Teil hinder dem Gegenstrich weg, wenn er Dir nicht gefällt. Die Rede war von der »prinzipiellen Skalierbarkeit« virtueller Ressourcen als Begründung gegen eine Nutzungsbegrenzung, und das überzeugt mich Null, aus den im 2. Absatz dargelegten Gründen.
Mein Ausgangsthema ist die Verneinung des Hausrechts in https://mastodon.social/@ChristophKappes/109542621309135643 folgende.
@wusel @Kraemer_HB Ich weiss zwar nicht, worum es geht ;-), aber die Userzahlen sind quantitativ und können nur schwer etwas begründen. Zumal man sagen: klein sei familiär, was sollte da reguliert werden, gross sei zu aufwendig. Auch den Twitters hält man ja entgegen: Euer Aufwand, Euer problem.