„Wenn ihr die Instanz nicht passt, dann soll sie halt eine eigene aufsetzen“ ist das neue „Solange Du Deine Füsse unter meinen Tisch stellst“ oder „Geh doch rüber, wenn es Dir nicht passt“ oder „Integriere Dich oder geh“.
Für Sperrungen muss es immer nachvollziehbare, greifbare Gründe geben. Bloss faktische Herrschaft darf niemals Personen aus der Öffentlichkeit ausschliessen. Schlimm genug, dass man das als „Hausrecht“ des Wirtes duldet, das nur aus Besitzrecht folgt, das man kaufen kann.
2 „Hausrecht“ ist ein aus Eigentum abgeleitetes Recht, der prinzipiellen Vollherrschaft über ein Ding, aus der man ein Recht abgespalten hat. Wie man aus abgeleiteten Eigentumsrechten Ausschlussrechte aus politischer Öffentlichkeit begründen will, wird mir ewig ein Rätsel bleiben. Auch der Wirt wirft nur den Körper aus der Kneipe, nicht die Meinung.
@stefan_hessbrueggen @ChristophKappes Über das »genauso« muß man streiten. Die #Sichtbarkeit jeder Äußerung ist durch die nicht-globale Föderierung schon gigantisch eingeschränkter auf einer Single-User-Instanz verglichen mit einem Moloch wie mastodon.social ...