@flxtr Tempolimit 150 hat meinen Segen; aber erstmal wäre konsequente Einhaltung von StVO §5 2 Satz 2 nötig: »Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.« Mit Vmax 80 bei ≥3,5t (§18 5) ist jedes(!) Elefantenennen illegal — somit gilt faktisch ein Überholverbot von Kfz ≥3,5t (außer PKW) auf BAB.
@flxtr Und weil wir ja keine Schilder haben, muß das leider in die StVO aufgenommen werden: Auf BAB gilt generelles Überholverbot ab 3,5t.