Schwere Krankheit, Sterbehilfe
lolwtf?
"Das Bundesverwaltungsgericht verweigert [ihnen] die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel. Für Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, gebe es andere zumutbare Wege und Möglichkeiten[…] Sie würden nicht in ihrem Recht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt, wenn der Staat ihnen den Zugang zu einem bestimmten tödlichem Medikament zur Selbsttötung zu Hause verwehre. Die Gefahren eines Missbrauchs dieses Mittels seien zu hoch"
Schwere Krankheit, Sterbehilfe
Das BVerwG kann dem BVerfG keine Vorgabn machen — das läuft genau anders herum. Umd mit dem BVerwG-Urteil konterkariert dies genau das BVerfG-Urteil von 2020.
Ich hoffe, das aktuelle BVerfG-Ensemble findet hierzu deutliche Worte …