@linuzifer Ich denke auch, daß das BVerwG der Rechtsprechung des BVerfG nicht gefolgt ist. Wir rekapitulieren: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-2-bvr-2347-15-verbot-geschaeftsmaessige-foerderung-selbsttoetung-verfassungswidirg-selbstbestimmung-letzte-konsequenz/ — daß das BVerwG die Aussagen des BVerfG von 2020 stumpf ignoriert, stellt das BVerwG ›nur‹ jenseits der FDGO ⇒ das BVerwG ist keine Kunst sondern kann direkt weg.