@Perowinger94 200 km/h ist *nicht* das Problem auf deutschen Autobahnen. Die staatliche Ignoranz bzgl. §5 (2) StVO hingegen *ist* ein Problem: »Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.« Dies gilt regelmäßig für LKW mit Vmax 80, die sich mit 85-90 km/h Elefantenrennen liefern.
⇒ Zeichen 330 impliziert Zeichen 277, konsequente Ahndung von Vmax >83 mit deutlichem Fahrverbot wg. #Mutwilligkeit ist #überfällig.
@Perowinger94 Lies: jede(!) aufgezeichnete(!) Geschwindigkeit >83 ist zu ahnden. Fahrtenschreiberdaten sind bei Grenzübertritt auszuliefern und zwingend von dt. Behörden bußgeldmäßig zu verarbeiten. Ziel: Verlagerung auf Schiene ...
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