„Wenn ihr die Instanz nicht passt, dann soll sie halt eine eigene aufsetzen“ ist das neue „Solange Du Deine Füsse unter meinen Tisch stellst“ oder „Geh doch rüber, wenn es Dir nicht passt“ oder „Integriere Dich oder geh“.
Für Sperrungen muss es immer nachvollziehbare, greifbare Gründe geben. Bloss faktische Herrschaft darf niemals Personen aus der Öffentlichkeit ausschliessen. Schlimm genug, dass man das als „Hausrecht“ des Wirtes duldet, das nur aus Besitzrecht folgt, das man kaufen kann.

2 „Hausrecht“ ist ein aus Eigentum abgeleitetes Recht, der prinzipiellen Vollherrschaft über ein Ding, aus der man ein Recht abgespalten hat. Wie man aus abgeleiteten Eigentumsrechten Ausschlussrechte aus politischer Öffentlichkeit begründen will, wird mir ewig ein Rätsel bleiben. Auch der Wirt wirft nur den Körper aus der Kneipe, nicht die Meinung.

@ChristophKappes Auch der Wirt wirft den Körper nur aus seiner Kneipe, nicht aus jeder.
In einer pluralistischen Gesellschaft sollte man nicht davon ausgehen, dass es mon(opol)istische Strukturen gibt, bei denen der Ausschluss den von Dir vorgebrachten Argumenten unterläge. Wenn es solche Strukturen de facto gibt, ist das bedenklich und bedauerlich (Bundestag, ÖRR, Twitter?), aber eine Mastodon-Instanz ist keine solche Struktur.

@Kraemer_HB Deinen zweiten Satz lese ich als: In einer pluralistischen Gesellschaft darf man bezüglich Ausschliessens von Willkür ausgehen (denn „man sollte nicht“)?

@Kraemer_HB Ich glaube, es ist nicht richtig, aus den Eigentumsverhältnissen an einem Server oder Herrschaftsrechten an seinem Standort auf die Ausschliessungsrechte auf der durch den Server bereitgestellten Infrastruktur zu schliessen.
Das wäre, um noch ein schiefes Bild zu bemühen, aus den Rechten an Druckmaschinen und Papier auf redaktionelle Rechte zu schliessen.
Diese Ebenen sind Rechtemässig nicht verbunden. Etwas anderes ist, wenn der Betreiber auf seine Leistung abstellt.

@ChristophKappes @Kraemer_HB die meisten Server, auf denen eine Instanz läuft, dürften deren Betreibern nicht gehören, sondern in einem RZ stehen. Sie stellen auch keine Infrastruktur, sondern nur einen Teil einer Infrastruktur zur Verfügung. Von diesen Details kann man nicht abstrahieren

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@stefan_hessbrueggen @ChristophKappes @Kraemer_HB Jetzt wird's dann aber meta. Eine VM (also definierte CPU-, Speicher- und Netzleistung als Anteil einer physischen Hardware), die ich bezahle, besitze ich für die Dauer des Vertrages — ich bin dadurch nicht Eigentümer der Serveranteile, übe aber die Kontrolle über die Ressourcen aus und kann sie nach nach meinem Gusto nutzen (direkt beschränkt nur durch die Anbieter-AGB). "Gehören" i. S. v. "besitzen" also sehr wohl …

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